Bestattungskosten
aktualisiert 03.2011
Im Sterbefall sind viele Faktoren zu berücksichtigen, die zur Kostenermittlung einer Bestattung maßgeblich sind.
Bestattungsart wie Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder Waldbestattung z.B., die Grabstätte, Zeitungsanzeige, Trauerdruck, Blumendekoration, Steinmetzkosten, usw. ergeben die Gesamtkosten.
Die Rechnung eines Bestatters besteht meistens aus
1. Seine eigenen Lieferungen und Leistungen - Bestatterdienstleistung: der Sarg, die Sarginnenausstattung, die Erledigung der Formalitäten, das Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen, die Träger für die Abholung und Überführung, der Trauerdruck.
2. Die von den Hinterbliebenen gewünschten Fremdleistungen: Blumen, Zeitungsanzeigen, Musikwünsche, Bildhauer.
3. Die amtlichen Gebühren: Kosten für Beerdigung oder Aussegnung, Grabgebühren, Leichenschau, Standesamtskosten, kirchliche Gebühren, Kremationskosten.
Bestatterdienstleistung:
Versorgung, Einbettung, Abholung, Erledigung der Formalitäten, Überführungen, Aufbahrung zur Abschiedsfeier,
Durchführung der Beisetzung, Nachsorgeformalitäten.
weitere Kosten die den Angehörigen bzw. dem Besorger im Rahmen einer Bestattung entstehen:
Diese Kosten werden gerne von uns über ein Vorauslagenkonto mit den original Belegen abgerechnet.
Ein Direkterhalt seitens des Rechnungsstellers ist nätürlich auch möglich.
behördliche Kosten
a) Standesamtgebühren
Sterbe - Urkundengebühren ( NRW), die erste kostet 10,-€ , jede weitere 5,-€.
b) Friedhofsgebühren :
je nach Bestattungsart, Friedhof und Gemeinde unterschiedlich, siehe Satzungen.
Bemerkenswert ist, dass in den Niederlanden die Anonymbeisetzung auf See in den Krematoriumskosten enthalten ist.
Sonstiges ( Diese Kosten sind keine Pfliicht, sie entstehen auf freiwilliger Basis )
wenn gewünscht Gebühr für Pfarrer oder Trauerredner
wenn gewünscht Trauerdruck und Zeitungsanzeigen
wenn gewünscht Floristik
wenn gewünscht Steinmetz
Für weitere individuelle Wünsche zur Durchführung und Ausstattung ihrer Abschiedgestaltung stehen wir jederzeit offen gegenüber.
Gerne erstellen wir Ihnen jederzeit einen vollständigen, für uns verbindlichen und Ihre Wünsche berücksichtigenden, Kostenvoranschlag.
Auch im Trauerfall erhalten Sie vor Auftrag eine exakte Kostennote.
alle Preise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zeit 19%.
Es ist uns wichtig Ihnen absolute Kostentransparenz zu gewährleisten, und zwar vor Auftrag ob in der Vorsorge oder im Trauerfall.
Manch Angehöriger scheut sich, im Zusammenhang mit einer Bestattung über Kosten zu sprechen.
Dafür gibt es keinen Grund.
Unsere Preise kalkulieren wir auf einer absolut kundenfreundlichen Basis. Wir nennen jeden Sargpreis, und führen alle Beträge einzeln in einer Übersicht auf.
Durch diese seriöse Preisfindung sind die Kosten für Sie überschaubar.
Wir verstehen uns als Ihr Partner und agieren wie ein Familienmitglied in einer für Sie schwierigen ungewohnten Lebenssituation.