Andenken Trauerfall

Wie gehe ich vor


* Entdecken Sie eine hilflose Person leisten Sie Erste Hilfe, oder verständigen Sie Rettungskräfte. Notruf 112
* Bei einer leblosen Person zu Hause verständigen Sie als erstes einen Arzt Ihres Vertrauens, wenn möglich den Hausarzt.
* Versuchen Sie Ruhe zu bewahren.
* Suchen Sie Hilfe bei einem Menschen Ihres Vertrauens.

Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
* Ihre Wünsche und Gefühle haben Vorrang – lassen Sie sich zu nichts drängen, was Sie nicht möchten.
* Sie müssen einen Verstorbenen nicht sofort abholen lassen.
* Bis zu 36 Stunden darf man Verstorbene zu Hause belassen. Eine Hausaufbahrung, um in dieser Zeit Abschied zu nehmen, ist, wenn gewünscht, für uns kein Problem.
* Spätestens danach sollte der Verstorbene durch den Bestatter Ihrer Wahl versorgt werden.
* Wenn der Tod in einem Pflegeheim eingetreten ist, gelten oft kurze Abholfristen.
Wählen Sie einen eigenen Bestatter aus. Es ist grundsätzlich besser, sich ( wenn möglich ) vorab einen Bestatter auszusuchen und zu benennen.


* Machen Sie eine Liste von Angelegenheiten, die jetzt anstehen, besonders zu Fragen an den Bestatter.
* Holen Sie Kostenvoranschläge von Bestattern ein und vergleichen Sie die Angebote.
* Nehmen Sie kein Angebot an, bei dem nicht klar ist, welche Gesamtkosten entstehen.
* Prüfen Sie, ob der Bestatter auf Ihre Wünsche eingeht.
* Nehmen Sie sich ein wenig Zeit, bevor Sie sich entscheiden.
* Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, diese den entsprechenden Personen oder Behörden zu stellen.


Wir sind Tag und Nacht für Sie unter der Telefonnummer:

02403 6116

erreichbar.

Gerne stehen wir Ihnen unverbindlich und helfend zur Seite, um einen Überblick der erforderlichen Aufgaben und Notwendigkeiten im Trauerfall zu erhalten.
Wir nennen Ihnen die zu erwartenden Kosten Ihres gewünschten Vorgehens im Voraus - komplett und detailiert.

Sie benötigen folgende Dokumente

* Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
* Bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde
* Bei Verheirateten Heiratsurkunde (Stammbuch)
* Bei Geschiedenen Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
* Bei Verwitweten Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
* Krankenkasse: vorliegende Krankenkassenkarte
* Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder ggf. Unfallversicherungen